home

  • Transcribe
  • Translate
  • Discuss
  • Germans in Iowa
  • Die Deutschen von Iowa und deren Errungenschaften (part 1)

  • Page 67

More information
  • digital collection
  • archival collection guide
  • transcription tips
 
comments powered by Disqus
Die Deutschen von Iowa. 69 malschule und des Staats-Collegiums für Ackerbau und mechanische Künste zu prüfen. Die Staats-Universität in Iowa City ist Iowa's bedeutendste Lehranstalt. Im Juli 1840 setzte der Congreß 45,928 Acre Land in dem damaligen Iowa Territorium aus für Verwendung zu einer Staats-Universität sobald Iowa ein Staat werden würde, was in 1846 geschah. Laut einer Acte der Gesetzgebung, vom 25. Februar 1847, wurde die Universität in Iowa City etablirt. Zehn Acker Land daselbst wurden für die Gebäulichkeiten bestimmt. Nach Verlegung des Regierungssitzes von Iowa City nach Des Moines, in 1857, wurden die Staatsgebäude in ersterer Stadt der Staats-Universität zur Verfügung gestellt, und dieselben nebst mehreren Neubauten werden seither für die Universität benutzt. Die Gesetzgebung macht alle zwei Jahre Bewilligungen von $70,000 bis $120,000 für neue Gebäude, Anbauten und Verbesserungen nebst $20,000 bis $30,000 für Betriebskosten und unvorhergesehene Auslagen. Die Gebäulichkeiten und das Grundstück werden auf über eine halbe Million Dollars geschätzt. Die Universität steht unter der Leitung eines Präsidenten, eines Direktors, eines Sekretärs, eines Schatzmeisters und eines Regentenrathes. Letztere besteht aus dem Gouverneur, dem Staatsschulsuperintendenten, ex-officio, und einem Vertreter jeden Congreß-Bezirkes; diese Vertreter werden von der Gesetzgebung auf sechs Jahre gewählt. In 1899 zählte die Universität 1257 Studenten. Im Collegium sind vier Studienkurse: der der Klassiker, der Philosophie, der Wissenschaft und des Ingenieurwesens. Vier Jahre sind erforderlich, um einen dieser Kurse durchzumachen, und nach Vollendung wird der Bachelor's-Grad ertheilt. Im juristischen Departement erstreckt sich der Kursus auf ein Studium von zwei Jahren und nach Vollendung bekommt der Studirende den L. L. B.-Grad, der ihn zur Praxis in den Staats- und den Ver. Staaten-Gerichten berechtigt. Im medizinischen Departement wie auch im homöopathisch-medizinischen wird für eine Zeitdauer von vier Jahren je sechs Monate Studienzeit erfordert und nach deren Vollendung der M. D.-Grad ertheilt.