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Iowa, die Heimat für Einwanderer, 1870 edition
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60 Immigrations-Board. Preise und Verkaufs-Bedingungen. - Die Preise, zu welchen diese Compagnie ihr Land verkauft, differiren von $4 bis $12, oder $8 durchschnittlich. Wirkliche Ansiedler können an Käufen zehn Jahre Zeit erhalten, nachdem ein Zehntheil des Ankaufspreises zur Zeit des Ankaufs einbezahlt ist. Eine Zahlung außer den Zinsen ist das zweite Jahr nicht zu machen. Nach dieser Zeit ist ein Zehntel jedes Jahr mit den jährlichen Zinsen, zu 8 pCt., zahlbar. Bei Baarzahlung der ganzen Summe ist der Käufer zu einem Abzug von 10 pCt. berechtigt. Die Ergiebigkeit des Bodens würde den Käufer sehr bald in den Stand setzen, sein Land mit dem Ertrage der Produkte desselben zu bezahlen. Es hat sich schon öfters erwiesen, daß die erste Ernte, zu $1.00 per Bushel für Land, das zu $10 per Acker gekauft wurde, bezahlte, die Kosten des Pflügens und der Einzäunung einschließend. Die Hauptland-Office dieser Compagnie ist zu Des Moines, wo Auskunft in Betreff desselbe zu jeder Zeit erhalten werden kann, wenn man sich an den Achtb. John A. Elliott, Land-Commissionär, wendet. Lokal-Agenten wurden in solchen Theilen des Staates, in welchen das Land sich befindet, ebenfalls ernannt. Dieselbe sind beauftragt, Käufern das Land zu zeigen und Verkäufe abzuschließen, doch müssen solche von den höheren Beamten gutgeheißen werden. Die Besitztitel des Eisenbahnlandes. - Bei Grundeigenthumskäufen ist die Frage des Besitztitels für den Käufer von größter Wichtigkeit. Alles von Eisenbahnen verkaufte Land wurde entweder direkt von dem Land-Departement in Washington zu denselben, oder zu dem Staate übertragen. Im letzteren Falle wurde solches vom Staate den Compagnien übertragen. Die Reihenfolge der Besitztitel ist so direkt, daß für eine Verwickelung in den Rechtsanprüchen gar keine Gelegenheit vorhanden ist.
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60 Immigrations-Board. Preise und Verkaufs-Bedingungen. - Die Preise, zu welchen diese Compagnie ihr Land verkauft, differiren von $4 bis $12, oder $8 durchschnittlich. Wirkliche Ansiedler können an Käufen zehn Jahre Zeit erhalten, nachdem ein Zehntheil des Ankaufspreises zur Zeit des Ankaufs einbezahlt ist. Eine Zahlung außer den Zinsen ist das zweite Jahr nicht zu machen. Nach dieser Zeit ist ein Zehntel jedes Jahr mit den jährlichen Zinsen, zu 8 pCt., zahlbar. Bei Baarzahlung der ganzen Summe ist der Käufer zu einem Abzug von 10 pCt. berechtigt. Die Ergiebigkeit des Bodens würde den Käufer sehr bald in den Stand setzen, sein Land mit dem Ertrage der Produkte desselben zu bezahlen. Es hat sich schon öfters erwiesen, daß die erste Ernte, zu $1.00 per Bushel für Land, das zu $10 per Acker gekauft wurde, bezahlte, die Kosten des Pflügens und der Einzäunung einschließend. Die Hauptland-Office dieser Compagnie ist zu Des Moines, wo Auskunft in Betreff desselbe zu jeder Zeit erhalten werden kann, wenn man sich an den Achtb. John A. Elliott, Land-Commissionär, wendet. Lokal-Agenten wurden in solchen Theilen des Staates, in welchen das Land sich befindet, ebenfalls ernannt. Dieselbe sind beauftragt, Käufern das Land zu zeigen und Verkäufe abzuschließen, doch müssen solche von den höheren Beamten gutgeheißen werden. Die Besitztitel des Eisenbahnlandes. - Bei Grundeigenthumskäufen ist die Frage des Besitztitels für den Käufer von größter Wichtigkeit. Alles von Eisenbahnen verkaufte Land wurde entweder direkt von dem Land-Departement in Washington zu denselben, oder zu dem Staate übertragen. Im letzteren Falle wurde solches vom Staate den Compagnien übertragen. Die Reihenfolge der Besitztitel ist so direkt, daß für eine Verwickelung in den Rechtsanprüchen gar keine Gelegenheit vorhanden ist.
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