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Iowa, die Heimat für Einwanderer, 1870 edition
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Gouvernements-Land. 61 Siebentes Capitel. Gouvernements-Land. All das in Iowa liegende Gouvernements-Land liegt im nordwestlichen Theile des Staates, und zählt ungefähr eine Million Aecker. Der größte Theil desselben liegt in den Counties Osceola, Lyon, Sioux und Plymouth. Dieses Land ist jedoch nur für wirkliche Ansiedler, und solche, die sich eine Heimath darauf zu gründen suchen, im Markte. Dieses ist ein sehr weises Arrangement, denn wäre es für Jeden zum Kaufe, so würden die Spekulanten bald im Besitze desselben sein. Wie es jetzt ist, geht das Land von der Regierung in die Hand des wirklichen Ansiedlers. Wir geben die Hauptzüge des Gesetzes in Betreff der "Pre-Emption" und der Heimstätte mit Instruktionen der Art und Weise, einen Besitztitel jenes Gouvernements-Landes unter jenen Gesetzen zu bekommen. Pre-Emption. Solche, welche beabsichtigen, eine Strecke Gouvernements-Landes in Besitz zu nehmen, müssen in der Distrikt-Land-Office eine Erklärung in Betreff der wirklichen Thatsachen der Ansiedlung auf dem Lande innerhalb dreißig Tagen, von der Zeit der genannten Ansiedlung, registriren. innerhalb eines Jahres, von jenem Datum an, muß man sich beim Registrator und Einnehmer der Distrikt-Land-Office stellen und seine wirkliche Niederlassung auf dem Lande nachweisen. Nach diesem sichert man das Land durch Baarzahlung oder Unterzeichnung eines Bürgescheines, wodurch man sich für die Bezahlung verbindlich macht. Sollte der Ansiedler sterben, ehe er seinen Besitztitel nach diesem Gesetze hätte vervollkommnen können innerhalb der gesetzlichen Zeit, so mag derselbe durch einen Testaments-Vollstrecker, oder die Erben, wenn dieselben die richtigen Beweise der Ansiedlung bringen und die erfolrderlichen Zahlungen machen können, gethan werden. In diesem Falle wird die Besitznahme im Namen der Erben eingetragen, und eine Besitzurkunde demge-
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Gouvernements-Land. 61 Siebentes Capitel. Gouvernements-Land. All das in Iowa liegende Gouvernements-Land liegt im nordwestlichen Theile des Staates, und zählt ungefähr eine Million Aecker. Der größte Theil desselben liegt in den Counties Osceola, Lyon, Sioux und Plymouth. Dieses Land ist jedoch nur für wirkliche Ansiedler, und solche, die sich eine Heimath darauf zu gründen suchen, im Markte. Dieses ist ein sehr weises Arrangement, denn wäre es für Jeden zum Kaufe, so würden die Spekulanten bald im Besitze desselben sein. Wie es jetzt ist, geht das Land von der Regierung in die Hand des wirklichen Ansiedlers. Wir geben die Hauptzüge des Gesetzes in Betreff der "Pre-Emption" und der Heimstätte mit Instruktionen der Art und Weise, einen Besitztitel jenes Gouvernements-Landes unter jenen Gesetzen zu bekommen. Pre-Emption. Solche, welche beabsichtigen, eine Strecke Gouvernements-Landes in Besitz zu nehmen, müssen in der Distrikt-Land-Office eine Erklärung in Betreff der wirklichen Thatsachen der Ansiedlung auf dem Lande innerhalb dreißig Tagen, von der Zeit der genannten Ansiedlung, registriren. innerhalb eines Jahres, von jenem Datum an, muß man sich beim Registrator und Einnehmer der Distrikt-Land-Office stellen und seine wirkliche Niederlassung auf dem Lande nachweisen. Nach diesem sichert man das Land durch Baarzahlung oder Unterzeichnung eines Bürgescheines, wodurch man sich für die Bezahlung verbindlich macht. Sollte der Ansiedler sterben, ehe er seinen Besitztitel nach diesem Gesetze hätte vervollkommnen können innerhalb der gesetzlichen Zeit, so mag derselbe durch einen Testaments-Vollstrecker, oder die Erben, wenn dieselben die richtigen Beweise der Ansiedlung bringen und die erfolrderlichen Zahlungen machen können, gethan werden. In diesem Falle wird die Besitznahme im Namen der Erben eingetragen, und eine Besitzurkunde demge-
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