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Iowa, die Heimat für Einwanderer, 1870 edition
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68 Immigrations-Board. Naturalisation. - Der Ver. Staaten Congreß macht alle Gesetze in Betreff der Bürgerrechts-Verleihung. Nach dem gegenwärtigen Gesetze wird von einem Ausländer verlangt, daß er, um das Bürgerrecht erlangen zu können, fünf Jahre hier wohnhaft sein muß. Es verlangt ebenfalls einen guten, sittlichen Charakter in jedem Falle, als eine Bedingung zur Erwerbung des Bürgerrechtes. Ein Ausländer muß, um Bürger werden zu können, vor ein Gericht gehen, wenigstens zwei Jahre vor seiner Aufnahme als Bürger, und unter Eid erklären, daß es seine Absicht ist, ein Bürger der Ver. Staaten werden zu wollen, und muß alle Unterthänigkeit zu ausländischen Prinzen, Potentaten, Staaten oder Herrschaften widersagen. Zur Zeit der Aufnahme als Bürger muß derselbe einen gleichen Eid, mit weiteren Verbindlichkeiten, die Constitution der Ver. Staaten zu unterstützen, leisten. Das Gericht protokollirt die Verhandlung, und stellt dem neuen Bürger ein Certificat aus, welches ihn zu allen Rechten eines Bürgers in allen Staaten, Territorien der Ver. Staaten berechtigt. Die Naturalisation des Vaters macht alle Kinder, wenn auch im Auslande geboren, die in diesem Lande wohnen, und zur Zeit der Naturalisation nicht über einundzwanzig Jahre alt sind, zu Bürgern. Ein Ausländer besitzt, nachdem er Bürger geworden ist, alle Rechte eines einborenen Bürgers, mit der einzigen Ausnahme, daß er nicht zum Amte des Präsidenten oder Vice-Präsidenten der Ver. Staaten gewählt werden kann. In Iowa kann derselbe jedes Amt, von dem des Gouverneurs bis hinunter zu dem niedrigsten bekleiden. Unsere öffentlichen Schulen sind offen und frei zu seinen Kindern, sobald derselbe sich unter uns niederläßt, und er und seine Familie erhalten die Beschützung unserer Gesetze in Sicherung der Person und des Eigenthums. Wir sollten hier auch bemerken, daß wenn ein Ausländer einen Adelstitel in seinem Geburtslande getragen hat, so muß er einem solchen Titel entsagen, ehe er ein Bürger der Ver. Staaten werden kann. Unter unserm republikanischen System des Gouvernements ist jeder Bürger in einem gewissen Grade ein Herrscher, und angeborene Titel sind deshalb betrachtet, als unter der Würde des Bürgers einer Republik stehend. Wahlrecht. - Jeder männliche Bürger der Ver. Staaten, der einundzwanzig Jahre alt, kein Idiot oder Geisteskranker ist, oder wegen eines gemeinen Verbrechens verurtheilt wurde; der sechs Monate im Staate und sechzig Tage im County wohnt, in welchem er bei der nächstfolgenden Wahl zu stimmen beabsichtigt, ist berechtigt bei allen Wahlen, welche gesetzlich angeordnet sind, zu stimmen. Für die Auskunft der Damen besonders mag es am Platze sein mitzutheilen, daß die gesetzgebende Macht unseres Staates die ersten Schritte für Amendirung unserer Constitution, so daß das Stimmrecht
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68 Immigrations-Board. Naturalisation. - Der Ver. Staaten Congreß macht alle Gesetze in Betreff der Bürgerrechts-Verleihung. Nach dem gegenwärtigen Gesetze wird von einem Ausländer verlangt, daß er, um das Bürgerrecht erlangen zu können, fünf Jahre hier wohnhaft sein muß. Es verlangt ebenfalls einen guten, sittlichen Charakter in jedem Falle, als eine Bedingung zur Erwerbung des Bürgerrechtes. Ein Ausländer muß, um Bürger werden zu können, vor ein Gericht gehen, wenigstens zwei Jahre vor seiner Aufnahme als Bürger, und unter Eid erklären, daß es seine Absicht ist, ein Bürger der Ver. Staaten werden zu wollen, und muß alle Unterthänigkeit zu ausländischen Prinzen, Potentaten, Staaten oder Herrschaften widersagen. Zur Zeit der Aufnahme als Bürger muß derselbe einen gleichen Eid, mit weiteren Verbindlichkeiten, die Constitution der Ver. Staaten zu unterstützen, leisten. Das Gericht protokollirt die Verhandlung, und stellt dem neuen Bürger ein Certificat aus, welches ihn zu allen Rechten eines Bürgers in allen Staaten, Territorien der Ver. Staaten berechtigt. Die Naturalisation des Vaters macht alle Kinder, wenn auch im Auslande geboren, die in diesem Lande wohnen, und zur Zeit der Naturalisation nicht über einundzwanzig Jahre alt sind, zu Bürgern. Ein Ausländer besitzt, nachdem er Bürger geworden ist, alle Rechte eines einborenen Bürgers, mit der einzigen Ausnahme, daß er nicht zum Amte des Präsidenten oder Vice-Präsidenten der Ver. Staaten gewählt werden kann. In Iowa kann derselbe jedes Amt, von dem des Gouverneurs bis hinunter zu dem niedrigsten bekleiden. Unsere öffentlichen Schulen sind offen und frei zu seinen Kindern, sobald derselbe sich unter uns niederläßt, und er und seine Familie erhalten die Beschützung unserer Gesetze in Sicherung der Person und des Eigenthums. Wir sollten hier auch bemerken, daß wenn ein Ausländer einen Adelstitel in seinem Geburtslande getragen hat, so muß er einem solchen Titel entsagen, ehe er ein Bürger der Ver. Staaten werden kann. Unter unserm republikanischen System des Gouvernements ist jeder Bürger in einem gewissen Grade ein Herrscher, und angeborene Titel sind deshalb betrachtet, als unter der Würde des Bürgers einer Republik stehend. Wahlrecht. - Jeder männliche Bürger der Ver. Staaten, der einundzwanzig Jahre alt, kein Idiot oder Geisteskranker ist, oder wegen eines gemeinen Verbrechens verurtheilt wurde; der sechs Monate im Staate und sechzig Tage im County wohnt, in welchem er bei der nächstfolgenden Wahl zu stimmen beabsichtigt, ist berechtigt bei allen Wahlen, welche gesetzlich angeordnet sind, zu stimmen. Für die Auskunft der Damen besonders mag es am Platze sein mitzutheilen, daß die gesetzgebende Macht unseres Staates die ersten Schritte für Amendirung unserer Constitution, so daß das Stimmrecht
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