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Iowa, die Heimat für Einwanderer, 1870 edition
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70 Immigrations-Board. gleiche Ausnahmen von Steuerzahlung (ausgenommen für Staatssachen) für Pflanzung von Schattenbäumen an Straßen und für Zäune; fünfhundert Dollars für die ersteren für jede Meile, und für die zweiteren für jede halbe Meile nicht übersteigend, zu machen. Die Steuerbelastung Iowa's ist im Vergleiche zu andern Staaten niedrig. Die Besteuerung für alle Staatszwecke beträgt zwei Millls am Dollar. In einigen Counties oder Distrikten legt das Volk freiwillig weitere Steuern auf, für den Bau von Schulhäusern und verschiedenen andern Lokalverbesserungen, welche den Werth des Eigenthums erhöhen und durch welche dieselben direkte Vortheile ziehen. Der finanzielle Zustand Iowas übertrifft den aller andern Staaten der Union. Mann and Weib. - Nach den Gesetzen des Staates Iowa ist zwischen Mann und Weib in Betreff des Besitzes von Eigenthum jetzt kein Unterschied mehr. Ein Drittel des Grundeigenthums geht im Falle des Ablebens des Mannes zur Frau über als ihr Eigenthum, wenn sie denselben überlebt. Der Mann erbt ein Drittel des Weibes Grundeigenthum im selben Wege, im Falle er sie überlebt. Jedes ist berechtigt zu denselben Ansprüchen auf die Hinterlassenschaft des Andern, und ein gleiches Interesse geht auf ihre Erben über. Weder Mann noch Frau ist verantwortlich für Schulden des einen oder andern, welche vor der Verehelichung gemacht wurden. Keines ist verantwortlich für die separaten Schulden des andern. Die Kosten der Unterhaltung der Familie, sowie die Ausbildung der Kinder und alle Familien-Ausgaben lasten als Schuld auf Eigenthum von Mann und Frau, oder einem von beiden, und können beide, oder der Mann allein für Zahlung derselben verklagt werden. Contrakte können von der Frau gemacht werden, Gelder können aufgenommen werden von ihr, für welche sie im selben Wege verwantwortlich gemacht werden kann, als wenn sie nicht verheirathet wäre. Eine verheirathete Frau kann Klagen einreichen und kann verklagt werden, ohne daß der Mann in einer Weise betheiligt ist, ausgenommen in Fällen, wo die Klage beide betrifft. Wenn der Mann, ein Vater, seine Familie verläßt, kann die Frau, als Mutter, im Namen des Mannes alle Klagen &c. vertheidigen oder einreichen, welche der Mann eingereicht und vertheidigt haben würde, und besitzt die gleichen Rechte in solchen Fällen wie der Mann. Dasselbe Recht steht dem Manne zu in Fällen, wo die Frau freiwillig ihren Mann verläßt. Staats-Gouvernement. - Iowa hat eine republikanische Regierungsform, mit drei verschiedenen Departements, nämlich: Legislatives (Gesetzgebendes), Executives (Vollziehendes), und Indicial (Richterliches).
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70 Immigrations-Board. gleiche Ausnahmen von Steuerzahlung (ausgenommen für Staatssachen) für Pflanzung von Schattenbäumen an Straßen und für Zäune; fünfhundert Dollars für die ersteren für jede Meile, und für die zweiteren für jede halbe Meile nicht übersteigend, zu machen. Die Steuerbelastung Iowa's ist im Vergleiche zu andern Staaten niedrig. Die Besteuerung für alle Staatszwecke beträgt zwei Millls am Dollar. In einigen Counties oder Distrikten legt das Volk freiwillig weitere Steuern auf, für den Bau von Schulhäusern und verschiedenen andern Lokalverbesserungen, welche den Werth des Eigenthums erhöhen und durch welche dieselben direkte Vortheile ziehen. Der finanzielle Zustand Iowas übertrifft den aller andern Staaten der Union. Mann and Weib. - Nach den Gesetzen des Staates Iowa ist zwischen Mann und Weib in Betreff des Besitzes von Eigenthum jetzt kein Unterschied mehr. Ein Drittel des Grundeigenthums geht im Falle des Ablebens des Mannes zur Frau über als ihr Eigenthum, wenn sie denselben überlebt. Der Mann erbt ein Drittel des Weibes Grundeigenthum im selben Wege, im Falle er sie überlebt. Jedes ist berechtigt zu denselben Ansprüchen auf die Hinterlassenschaft des Andern, und ein gleiches Interesse geht auf ihre Erben über. Weder Mann noch Frau ist verantwortlich für Schulden des einen oder andern, welche vor der Verehelichung gemacht wurden. Keines ist verantwortlich für die separaten Schulden des andern. Die Kosten der Unterhaltung der Familie, sowie die Ausbildung der Kinder und alle Familien-Ausgaben lasten als Schuld auf Eigenthum von Mann und Frau, oder einem von beiden, und können beide, oder der Mann allein für Zahlung derselben verklagt werden. Contrakte können von der Frau gemacht werden, Gelder können aufgenommen werden von ihr, für welche sie im selben Wege verwantwortlich gemacht werden kann, als wenn sie nicht verheirathet wäre. Eine verheirathete Frau kann Klagen einreichen und kann verklagt werden, ohne daß der Mann in einer Weise betheiligt ist, ausgenommen in Fällen, wo die Klage beide betrifft. Wenn der Mann, ein Vater, seine Familie verläßt, kann die Frau, als Mutter, im Namen des Mannes alle Klagen &c. vertheidigen oder einreichen, welche der Mann eingereicht und vertheidigt haben würde, und besitzt die gleichen Rechte in solchen Fällen wie der Mann. Dasselbe Recht steht dem Manne zu in Fällen, wo die Frau freiwillig ihren Mann verläßt. Staats-Gouvernement. - Iowa hat eine republikanische Regierungsform, mit drei verschiedenen Departements, nämlich: Legislatives (Gesetzgebendes), Executives (Vollziehendes), und Indicial (Richterliches).
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