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Iowa, die Heimat für Einwanderer Revised 1873 edition
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Erziehungs- und Staatsinstitute 37 Zehntes Kapitel. Erziehungs- und Staatsinstitute. Während Iowa viele gute höhere Erziehungs - Institute besitzt, besteht sein vorzüglicher Vorzug in seinem vortrefflichen Schulsystem, und in seinen Volksschulen. Das ganze Schulsystem wird von einem Staatssuperintendenten geleitet. Er ist der höchste Schulbeamte des Staates, und führt die Oberaufsicht über das Erziehungswesen, soweit dasselbe mit den öffentlichen Schulen verbunden ist. Die Schule ist hier, wie allenthalben ind den Vereinigten Staaten getrennt von der Kirche. Bis hierher haben wir in Iowa nach keine Normalschulen für die Ausbildung unserer Lehrer. Diese werden entweder auf den Seminarien anderer Staaten, oder in unsern höhern Lehranstalten ausgebildet. Allerdings besteht auf der Staats - Universität in Iowa City ein Departement für die Ausbildung künftiger Lehrer und Lehrerinnen, es können darin aber nur wenige aufgenommen werden, auch ist die Anstalt nicht genügend für die vollkommene Ausbildung eines tüchtigen Volkslehrers. Die Staatslegislatur hat dieser Sache während ihrer letzten regulären Sitzung (1872) einige Aufmerksamkeit gewidmet, und die Zeit liegt hoffentlich nicht fern, in der Iowa wenigstens zwei, vielleicht vier höhere Anstalten (Seminarien) für die Ausbildung der Volkslehrer erhalten wird. Jedes County hat einen Countysuperintendenten, dessen Pflicht es ist die Lehrerkandidaten zu prüfen, die Schulen zu besuchen und die allgemeine Aufsicht über die Schulangelegenheiten zu führen. Der Countysuperintendent muß einen jährlichen Bericht an den Staatssuperintendenten einreichen. Jedes bürgerliche Township bildet ein Distrikt-Township, welches wiederum in Subdistrikte eingetheilt ist. Jeder Subdistrikt hat einen oder mehrere Lehrer, und einen Schuldirektor, der die unmittelbare Aufsicht über die äußern Angelegenheiten der Schule führt, und in den meisten Fällen auch den Lehrer anstellt, nachdem derselbe seine Prüfung bestanden und ein genügendes Zeugniß vom Countysuperinten-
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Erziehungs- und Staatsinstitute 37 Zehntes Kapitel. Erziehungs- und Staatsinstitute. Während Iowa viele gute höhere Erziehungs - Institute besitzt, besteht sein vorzüglicher Vorzug in seinem vortrefflichen Schulsystem, und in seinen Volksschulen. Das ganze Schulsystem wird von einem Staatssuperintendenten geleitet. Er ist der höchste Schulbeamte des Staates, und führt die Oberaufsicht über das Erziehungswesen, soweit dasselbe mit den öffentlichen Schulen verbunden ist. Die Schule ist hier, wie allenthalben ind den Vereinigten Staaten getrennt von der Kirche. Bis hierher haben wir in Iowa nach keine Normalschulen für die Ausbildung unserer Lehrer. Diese werden entweder auf den Seminarien anderer Staaten, oder in unsern höhern Lehranstalten ausgebildet. Allerdings besteht auf der Staats - Universität in Iowa City ein Departement für die Ausbildung künftiger Lehrer und Lehrerinnen, es können darin aber nur wenige aufgenommen werden, auch ist die Anstalt nicht genügend für die vollkommene Ausbildung eines tüchtigen Volkslehrers. Die Staatslegislatur hat dieser Sache während ihrer letzten regulären Sitzung (1872) einige Aufmerksamkeit gewidmet, und die Zeit liegt hoffentlich nicht fern, in der Iowa wenigstens zwei, vielleicht vier höhere Anstalten (Seminarien) für die Ausbildung der Volkslehrer erhalten wird. Jedes County hat einen Countysuperintendenten, dessen Pflicht es ist die Lehrerkandidaten zu prüfen, die Schulen zu besuchen und die allgemeine Aufsicht über die Schulangelegenheiten zu führen. Der Countysuperintendent muß einen jährlichen Bericht an den Staatssuperintendenten einreichen. Jedes bürgerliche Township bildet ein Distrikt-Township, welches wiederum in Subdistrikte eingetheilt ist. Jeder Subdistrikt hat einen oder mehrere Lehrer, und einen Schuldirektor, der die unmittelbare Aufsicht über die äußern Angelegenheiten der Schule führt, und in den meisten Fällen auch den Lehrer anstellt, nachdem derselbe seine Prüfung bestanden und ein genügendes Zeugniß vom Countysuperinten-
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