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Iowa, die Heimat für Einwanderer Revised 1873 edition
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70 Immigrations-Board. weder durch Baarzahlung der Kaufsumme, oder durch Registrirung eines Kaufcontracts, welcher ihm ausgestellt wird. Sollte der Ansiedler sterben, bevor er seine Anwartschaft auf die Besitzurkunde in oben beschriebener Weise vorbereitet hat, so kann sein Testamentsvollstrecker, Administrator, oder einer seiner Erben, nach geschehenem Beweis der wirklichen Ansiedelung und spätern Zahlung der Kaufsumme für das Land im Namen der Erben die Besitzurkunde erwerben. Jedes Familienoberhaupt, jede Wittwe oder jeder ledige Mann, der über 21 Jahre alt, und ein Bürger der Vereinigten Staaten ist, oder seine Erklärung, ein solcher zu werden, nach den vorgeschriebenen Gesetzen, gemacht hat, ist zu einer "Pre-Emption" berechtigt. In Betreff der Niederlassungen und der Verbesserungen von Seiten des Besitznehmenden, lautet das Gesetz, daß er auf dem Lande wohnen, dasselbe cultiviren und ein Wohnhaus darauf errichten soll. Zufolge Instructionen, von dem General-Land-Amt in Washington kürzlich erlassen, müssen die obigen Bestimmungen strenge befolgt werden, damit der Zweck des Vorkaufsrechts erfüllt, und der wirkliche Ansiedler die Vortheile desselben genießen möge. Unter der frühern liberalen Auslegung des Gesetzes gab es viele falsche Besitzansprüche, welche aus speculativen Rücksichten gemacht waren. Das Recht einer solchen Besitznahme erstreckt sich auf ein Hundert und sechszig Acker. Indem beinahe alles Land, welches unter diesen Bedingungen in Besitz genommern werden kann, innerhalb der Grenzen der Eisenbahn-Ländereien liegt, so beträgt der Preis zur Zeit der "Beweisführung" 2 Dollars 50 Cents per Acker. Land, außerhalb dieser Grenzen, kostet nur 1 Dollar 25 Cents per Acker. Wo zwei, oder mehrere Personen sich auf einer und derselben Viertelsection ( Acker) niedergelassen haben, wird das Recht des Besitzes dem Ersten zugeschrieben, vorausgesetzt, daß er den Bestimmungen des Gesetzes darüber nachgekommen ist. Alle streitigen Fragen in dieser Beziehung werden von dem Registrator und Einnehmer des Distrikt-Landamts geschlichtet, nachdem diese Beamten die Zeugenaussagen beider Parteien vernommen. Von dieser Entscheidung kann indeß an das General-Landamt in Washington appellirt werden. In Pre-Emptions-Fällen ist der Registrator, sowie auch der Einnehmer, je zu einem Dollar Gebühren berechtigt, Die Bezahlung des Landes nach Verfluß eines Jahres von der Zeit der Ansiedlung an, berechtigt den Käufer zu dem vollen Eigenthumsrechte und zu einer gesetzmäßigen Eigenthumsurkunde (Deed).
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70 Immigrations-Board. weder durch Baarzahlung der Kaufsumme, oder durch Registrirung eines Kaufcontracts, welcher ihm ausgestellt wird. Sollte der Ansiedler sterben, bevor er seine Anwartschaft auf die Besitzurkunde in oben beschriebener Weise vorbereitet hat, so kann sein Testamentsvollstrecker, Administrator, oder einer seiner Erben, nach geschehenem Beweis der wirklichen Ansiedelung und spätern Zahlung der Kaufsumme für das Land im Namen der Erben die Besitzurkunde erwerben. Jedes Familienoberhaupt, jede Wittwe oder jeder ledige Mann, der über 21 Jahre alt, und ein Bürger der Vereinigten Staaten ist, oder seine Erklärung, ein solcher zu werden, nach den vorgeschriebenen Gesetzen, gemacht hat, ist zu einer "Pre-Emption" berechtigt. In Betreff der Niederlassungen und der Verbesserungen von Seiten des Besitznehmenden, lautet das Gesetz, daß er auf dem Lande wohnen, dasselbe cultiviren und ein Wohnhaus darauf errichten soll. Zufolge Instructionen, von dem General-Land-Amt in Washington kürzlich erlassen, müssen die obigen Bestimmungen strenge befolgt werden, damit der Zweck des Vorkaufsrechts erfüllt, und der wirkliche Ansiedler die Vortheile desselben genießen möge. Unter der frühern liberalen Auslegung des Gesetzes gab es viele falsche Besitzansprüche, welche aus speculativen Rücksichten gemacht waren. Das Recht einer solchen Besitznahme erstreckt sich auf ein Hundert und sechszig Acker. Indem beinahe alles Land, welches unter diesen Bedingungen in Besitz genommern werden kann, innerhalb der Grenzen der Eisenbahn-Ländereien liegt, so beträgt der Preis zur Zeit der "Beweisführung" 2 Dollars 50 Cents per Acker. Land, außerhalb dieser Grenzen, kostet nur 1 Dollar 25 Cents per Acker. Wo zwei, oder mehrere Personen sich auf einer und derselben Viertelsection ( Acker) niedergelassen haben, wird das Recht des Besitzes dem Ersten zugeschrieben, vorausgesetzt, daß er den Bestimmungen des Gesetzes darüber nachgekommen ist. Alle streitigen Fragen in dieser Beziehung werden von dem Registrator und Einnehmer des Distrikt-Landamts geschlichtet, nachdem diese Beamten die Zeugenaussagen beider Parteien vernommen. Von dieser Entscheidung kann indeß an das General-Landamt in Washington appellirt werden. In Pre-Emptions-Fällen ist der Registrator, sowie auch der Einnehmer, je zu einem Dollar Gebühren berechtigt, Die Bezahlung des Landes nach Verfluß eines Jahres von der Zeit der Ansiedlung an, berechtigt den Käufer zu dem vollen Eigenthumsrechte und zu einer gesetzmäßigen Eigenthumsurkunde (Deed).
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