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Iowa, die Heimat für Einwanderer Revised 1873 edition
Page 73
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Gouvernements-Land. 73 stimmungen behufs Ausführung des Heimstättegesetzes, ist es nicht rathsam zu versuchen die Vortheile desselben zu genießen, wenn man nicht aufrichtig beabsichtigt, sich auf dem ausgesuchten Lande niederzulassen, und dasselbe zur Heimath zu machen. Bevor man ausgeht um sich eine Heimstätte auszusuchen, sollte man sich über die Gegend, in der man sich anzusiedeln beabsichtigt, einigen, und im Voraus sich Karten solcher Gebiete, in denen Gouvernementsland vorhanden, von dem Landamt anschaffen. Diese Karten sind Auszüge aus den Originalvermessungen, welche gute Auskunft über den allgemeinen Charakter des Landes geben. Alle Counties in Iowa sind mehr oder minder bewohnt, und die Einwohner in der Regel sehr zuvorkommend und bereit den neuen Ansiedlern alle gewünschte Aufklärung und nöthige Unterstützung zukommen zu lassen. Wie schon in diesem Kapitel zu Anfang bemerkt, ist in Iowa wenig Gouvernements-Land vorhanden und es ist deßhalb schwer daselbst eine Heimstätte zu belegen. Das meiste Gouvernements-Land liegt in dem sog. Sioux City Distrikt, der die Counties Woodbury, Plymouth, Sioux, Lyon, Osceola, O'Brien, Cherokee, Ida, Sac, Buena Vista, Clay, Dickinson, und den westlichen Theil von Emmet, Palo Alto, Pocahontas und Calhoun in sich begreift. Das Landamt ist in der Stadt Sioux City. Die Landoffice, den Distrikt des nördlichen Iowa's einschließend, ist in der Stadt Fort Dodge. Nur eine sehr geringe Quantität Landes in diesem Distrikt belegen, ist bisher nicht aufgenommen. Herr A. R. Fulton, Sekretär des Bureau's für Einwanderung, wandte sich im Mai 1872 an das Landamt in Sioux City, um Auskunft über noch vorhandenes Gouvernements-Land, welches unter dem Heimstättegesetz belegt werden konnte, zu erhalten. Die Behörde gab die folgende Antwort: "Es ist schwer eine zuverlässige Angabe über das noch vorhandene "vacante Gouvernements-Land in diesem Distrikt zu geben. Schwerlich "existirt hier eine Strecke Landes, worauf nicht in der einen oder andern "Weise ein gewisses Anrecht schon beansprucht wird, und die Gültigkeit " eines solchen Anrechts muß erst definitiv entschieden sein, bevor Jemand "sich unter dem Heimstättegesetz mit Sicherheit darauf niederlassen kann. "Sehr viel Land ist unter dem "Pre-Emptionsgesetz" belegt. Manches "davon wird sicherlich für Heimstätter offen sein, da in vielen Fällen den "Bestimmungen des Gesetzes nicht Genüge geleistet worden ist. Dieses "aber zu ermitteln, ist sehr schwierig, und kann nur durch eine officielle "Untersuchung zu Stande gebracht werden. Es werden vielleicht in die- "sem Distrikt 150,000 Acker unter dem Pre-Emptionsrecht gehalten. Der "größere Theil davon wird unter dem Heimstättegesetz aufgenommen wer- 5*
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Gouvernements-Land. 73 stimmungen behufs Ausführung des Heimstättegesetzes, ist es nicht rathsam zu versuchen die Vortheile desselben zu genießen, wenn man nicht aufrichtig beabsichtigt, sich auf dem ausgesuchten Lande niederzulassen, und dasselbe zur Heimath zu machen. Bevor man ausgeht um sich eine Heimstätte auszusuchen, sollte man sich über die Gegend, in der man sich anzusiedeln beabsichtigt, einigen, und im Voraus sich Karten solcher Gebiete, in denen Gouvernementsland vorhanden, von dem Landamt anschaffen. Diese Karten sind Auszüge aus den Originalvermessungen, welche gute Auskunft über den allgemeinen Charakter des Landes geben. Alle Counties in Iowa sind mehr oder minder bewohnt, und die Einwohner in der Regel sehr zuvorkommend und bereit den neuen Ansiedlern alle gewünschte Aufklärung und nöthige Unterstützung zukommen zu lassen. Wie schon in diesem Kapitel zu Anfang bemerkt, ist in Iowa wenig Gouvernements-Land vorhanden und es ist deßhalb schwer daselbst eine Heimstätte zu belegen. Das meiste Gouvernements-Land liegt in dem sog. Sioux City Distrikt, der die Counties Woodbury, Plymouth, Sioux, Lyon, Osceola, O'Brien, Cherokee, Ida, Sac, Buena Vista, Clay, Dickinson, und den westlichen Theil von Emmet, Palo Alto, Pocahontas und Calhoun in sich begreift. Das Landamt ist in der Stadt Sioux City. Die Landoffice, den Distrikt des nördlichen Iowa's einschließend, ist in der Stadt Fort Dodge. Nur eine sehr geringe Quantität Landes in diesem Distrikt belegen, ist bisher nicht aufgenommen. Herr A. R. Fulton, Sekretär des Bureau's für Einwanderung, wandte sich im Mai 1872 an das Landamt in Sioux City, um Auskunft über noch vorhandenes Gouvernements-Land, welches unter dem Heimstättegesetz belegt werden konnte, zu erhalten. Die Behörde gab die folgende Antwort: "Es ist schwer eine zuverlässige Angabe über das noch vorhandene "vacante Gouvernements-Land in diesem Distrikt zu geben. Schwerlich "existirt hier eine Strecke Landes, worauf nicht in der einen oder andern "Weise ein gewisses Anrecht schon beansprucht wird, und die Gültigkeit " eines solchen Anrechts muß erst definitiv entschieden sein, bevor Jemand "sich unter dem Heimstättegesetz mit Sicherheit darauf niederlassen kann. "Sehr viel Land ist unter dem "Pre-Emptionsgesetz" belegt. Manches "davon wird sicherlich für Heimstätter offen sein, da in vielen Fällen den "Bestimmungen des Gesetzes nicht Genüge geleistet worden ist. Dieses "aber zu ermitteln, ist sehr schwierig, und kann nur durch eine officielle "Untersuchung zu Stande gebracht werden. Es werden vielleicht in die- "sem Distrikt 150,000 Acker unter dem Pre-Emptionsrecht gehalten. Der "größere Theil davon wird unter dem Heimstättegesetz aufgenommen wer- 5*
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