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Iowa, die Heimat für Einwanderer Revised 1873 edition
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82 Immigrations-Board. den zu wollen, angeben, und nicht erst diese Handlung bis zur äußersten Zeit verschieben. Es ist oftmals sehr vortheilhaft, wenn der Eingewanderte seine sogenannten ersten Papiere besitzt, z. B. wenn er eine Geschäfts- oder Vergnügungsreise nach seiner vormaligen Heimath macht. Conflikte wegen Militärpflicht, werden dadurch am ersten beseitigt. Ein Aufschieben in dieser Beziehung kann unter keiner Bedingung Vortheil bringen. Leider sind die eingewanderten Deutschen in dieser Hinsicht nachlässiger wie die Norweger, Schweden und Holländer. Ich habe schon viele deutsche Ansiedler getroffen, die, obschon lange in den Vereinigten Staaten, dennoch nicht Bürger waren, und mir auf meine Frage nach der Ursache davon, antworteten, daß sie es anfangs versäumt ihre Bürgererklärung abzugeben, und später sich genirt hätten es nachträglich noch zu thun. Daß fremdgeborene Element hat sich an vielen Stellen in der Union eine achtungswerthe Stellung erworben, und wohlthätig auf hiesige Gebräuche und Sitten eingewirkt; - es würde aber eine weit bedeutendere Stellung einnehmen, wenn Jeder, sobald wie thunlich, Bürger würde, und als Bürger der Vereinigten Staaten seine ganze Pflicht erfüllte. Steuern. - Im Staate Iowa sind die jährlichen Steuern am zweiten Montag im November fällig, und müssen, um Kosten zu vermeiden, zwischen dem Tage und dem nächsten 31ten März einbezahlt werden. Wer später bezahlt, muß im Verhältniß zu der Zeit die er darüber verstreichen läßt, Zinsen für die zu bezahlende Seuer entrichten. Am 1ten Oktober darauf wird, wenn Steuern und Zinsen noch nicht eingezahlt sind, das besteuerte Eigenthum öffentlich verkauft. Grundeigenthum für Steuern kann der frühere Besitzer innerhalb 3 Jahren wieder einlösen, wenn er die dafür bezahlte Summe mit einem Strafgelde von 30 Procent, nebst 10 Procent jährlicher Interessen vom Tage des Verkaufes an, zurückerstattet. Es ist die Pflicht eines Jeden, der steuerpflichtiges Eigenthum besitzt, ohne weitere Mahnung auf dem Steueramt während der oben angegebenen Periode zu erscheinen, und seine Steuern zu bezahlen. Da Iowa keine Schulden hat, so ist die Besteuerung für Staatszwecke sehr niedrig. Die einzelnen Counties bestimmen den Steuersatz selbst, je nachdem die Verwaltung derselben, Schulen, Landstraßen, usw. mehr oder minder kosten. Mann und Frau. - Nach den Gesetzen des Staates Iowa ist zwischen Mann und Weib in Betreff des Besitzes von Eigenthum jetzt kein Unterschied mehr. Ein Drittel des Grundeigenthums geht im Fall des Ablebens des Mannes als Eigenthum auf die Frau über, wenn sie denselben überlebt. Der Mann erbt ein Drittel des Weibes Eigenthum im selben Wege, im Falle er sie überlebt. Jedes ist berechtigt zu denselben Ansprüchen auf die Hinterlassenschaft des Andern, und ein gleiches Interesse geht auf ihre Erben über. Weder Mann noch Frau ist verantwortlich
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82 Immigrations-Board. den zu wollen, angeben, und nicht erst diese Handlung bis zur äußersten Zeit verschieben. Es ist oftmals sehr vortheilhaft, wenn der Eingewanderte seine sogenannten ersten Papiere besitzt, z. B. wenn er eine Geschäfts- oder Vergnügungsreise nach seiner vormaligen Heimath macht. Conflikte wegen Militärpflicht, werden dadurch am ersten beseitigt. Ein Aufschieben in dieser Beziehung kann unter keiner Bedingung Vortheil bringen. Leider sind die eingewanderten Deutschen in dieser Hinsicht nachlässiger wie die Norweger, Schweden und Holländer. Ich habe schon viele deutsche Ansiedler getroffen, die, obschon lange in den Vereinigten Staaten, dennoch nicht Bürger waren, und mir auf meine Frage nach der Ursache davon, antworteten, daß sie es anfangs versäumt ihre Bürgererklärung abzugeben, und später sich genirt hätten es nachträglich noch zu thun. Daß fremdgeborene Element hat sich an vielen Stellen in der Union eine achtungswerthe Stellung erworben, und wohlthätig auf hiesige Gebräuche und Sitten eingewirkt; - es würde aber eine weit bedeutendere Stellung einnehmen, wenn Jeder, sobald wie thunlich, Bürger würde, und als Bürger der Vereinigten Staaten seine ganze Pflicht erfüllte. Steuern. - Im Staate Iowa sind die jährlichen Steuern am zweiten Montag im November fällig, und müssen, um Kosten zu vermeiden, zwischen dem Tage und dem nächsten 31ten März einbezahlt werden. Wer später bezahlt, muß im Verhältniß zu der Zeit die er darüber verstreichen läßt, Zinsen für die zu bezahlende Seuer entrichten. Am 1ten Oktober darauf wird, wenn Steuern und Zinsen noch nicht eingezahlt sind, das besteuerte Eigenthum öffentlich verkauft. Grundeigenthum für Steuern kann der frühere Besitzer innerhalb 3 Jahren wieder einlösen, wenn er die dafür bezahlte Summe mit einem Strafgelde von 30 Procent, nebst 10 Procent jährlicher Interessen vom Tage des Verkaufes an, zurückerstattet. Es ist die Pflicht eines Jeden, der steuerpflichtiges Eigenthum besitzt, ohne weitere Mahnung auf dem Steueramt während der oben angegebenen Periode zu erscheinen, und seine Steuern zu bezahlen. Da Iowa keine Schulden hat, so ist die Besteuerung für Staatszwecke sehr niedrig. Die einzelnen Counties bestimmen den Steuersatz selbst, je nachdem die Verwaltung derselben, Schulen, Landstraßen, usw. mehr oder minder kosten. Mann und Frau. - Nach den Gesetzen des Staates Iowa ist zwischen Mann und Weib in Betreff des Besitzes von Eigenthum jetzt kein Unterschied mehr. Ein Drittel des Grundeigenthums geht im Fall des Ablebens des Mannes als Eigenthum auf die Frau über, wenn sie denselben überlebt. Der Mann erbt ein Drittel des Weibes Eigenthum im selben Wege, im Falle er sie überlebt. Jedes ist berechtigt zu denselben Ansprüchen auf die Hinterlassenschaft des Andern, und ein gleiches Interesse geht auf ihre Erben über. Weder Mann noch Frau ist verantwortlich
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